Der Jackpot-Piraten- und Bing-Bong-Betreiber Mernov - ein Unternehmen, das offenbar zur Gauselmann-Gruppe gehört - ist Deutschlands erster bundesweiter Lizenznehmer für Online-Slots geworden.
Deutschland
Mernov ist bisher der einzige Anbieter von Online-Spielautomaten, der auf der von der Glücksspielbehörde des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlichten weißen Liste der zugelassenen Online-Spielautomatenbetreiber steht.
Das Unternehmen hat eine Lizenz für den Betrieb von Online-Spielautomaten auf Jackpotpiraten.de und Bingbong.de erhalten und scheint zur Gauselmann Gruppe zu gehören, da es seinen Sitz in Espelkamp in Nordrhein-Westfalen hat. Die Büroadresse ist sogar in der Merkur Allee angegeben.
Die Spielplattform von Mernov wird von dem Anbieter Alteatec bereitgestellt.
"Ich gratuliere unserem Kunden Mernov zu seiner außergewöhnlichen Leistung, der erste Betreiber zu sein, der eine nationale Lizenz für Online-Slots in Deutschland erhalten hat", sagte Alteac-Geschäftsführer Christian Sael. "Wir sind stolz auf unseren Beitrag zu dieser Errungenschaft und freuen uns darauf, schon bald Jackpotpiraten.de und Bingbong.de mit einigen die beste online spielautomatenauf dem deutschen Markt zu starten."
Mit der Verabschiedung des Vierten Glücksspielstaatsvertrags, der im Juli 2021 in Kraft trat, wurden Online-Spielautomaten in Deutschland erstmals flächendeckend - und nicht nur in Schleswig-Holstein - zugelassen.
Der Vertrag ist jedoch an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, darunter eine Einsatzgrenze von 1 € für Spielautomaten. Darüber hinaus müssen die Betreiber 5,3 % ihres Umsatzes an Steuern abführen.
Der Vertrag erlaubte auch, dass Online-Poker in ganz Deutschland angeboten werden kann. Bislang wurden jedoch noch keine Pokerlizenzen erteilt.
Auch Online-Tischspiele dürfen angeboten werden, allerdings nur mit einer begrenzten Anzahl von Lizenzen, da die Bundesländer zwischen einem Monopolmodell oder einer Anzahl von Konzessionen wählen können, die der Anzahl der landgestützten Spielbanken in dem jeweiligen Bundesland entspricht. Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gehören zu den Ländern, die Mehrfachkonzessionen vergeben, während Thüringen sich für ein Monopol entschieden hat.
Fast ein Jahr lang, nachdem der Vertrag in Kraft getreten war, wurden keine Lizenznehmer für Online-Spielautomaten oder -Poker aufgelistet, da die Betreiber und der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) argumentierten, dass die geltenden Regeln die Geschäftstätigkeit zu sehr erschwerten.
Anfang dieser Woche teilte das Land Hessen, das im Rahmen des früheren Dritten Staatsvertrags für die Erteilung von Sportwettenlizenzen zuständig war, mit, dass alle 33 zugelassenen Sportwettenanbieter gegen das Land geklagt haben. Diese Anbieter protestieren gegen die Bedingungen ihrer Lizenzen, einschließlich der Beschränkung von In-Play-Wettmärkten und einer Obergrenze von 1.000 € für Einsätze mit nur begrenzten Ausnahmen.
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